Stellungnahme der muslimischen Dachverbände, Moscheegemeinden und Fachverbände der IGGiÖ zur Regierungsvorlage des Islamgesetzes

Wien (OTS) – Die Muslime Österreichs sind seit dem letzten Jahrhundert stark in der Gesellschaft verwurzelt. Sie haben fortwährend ihren positiven Beitrag zum Aufbau und zum Fortschritt Österreichs geleistet. Muslime bringen sich in die österreichische Gesellschaft ein als Ärzte, Unternehmer, Krankenpfleger, Dozenten, Juristen, Arbeiter, Beamte als auch in vielen anderen Bereichen und praktizieren das friedliche Miteinander in diesem Land. Muslime sind darüber hinaus auch ein wesentlicher Faktor der kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereicherung Österreichs.

Österreich hatte im letzten Jahrhundert eine Vorreiterrolle im positiven Umgang mit den Muslimen, was auch dem internationalen Ansehen Österreichs einen hohen Stellenwert brachte.

In dem Anerkennungsgesetz von 1912 spiegelte sich die positive Beziehung des Staates Österreich mit den hier beheimateten und lebenden Muslimen wider. Um die rechtliche Grundlage der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich an ihre Bedürfnisse anzupassen, war es notwendig das Islamgesetz zu novellieren. Dadurch sollte auch eine langfristige Grundlage für die Identifikation der Muslime als Bestandteil der österreichischen Gesellschaft geschaffen werden.

Eine Überarbeitung des Entwurfes zum Islamgesetz war unumgänglich, nachdem nicht nur seitens der Muslime, sondern auch von anerkannten Experten gravierende Bedenken hinsichtlich dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert worden waren. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Ton von Misstrauen wurden auch in einer umfangreichen juristischen Stellungnahme der OSZE stark kritisiert.

In einer fast fünfstündigen Sitzung zwischen den beiden Ministern und dem Obersten Rat der IGGiÖ wurden die Kritikpunkte ausführlich besprochen und Modifizierungen vereinbart. Die neue Fassung wurde am 5.12. an die IGGiÖ übermittelt, die sich Zeit erbat unter Einbeziehung der Gremien eine profunde Stellungnahme erarbeiten zu können. Doch ohne diese Stellungnahme der IGGiÖ abzuwarten wurde bereits am 10.12. dem Parlament der Text als „beschlussreifer Entwurf“ als Regierungsvorlage übergeben.
Es ist unverständlich, dass man den Vertretern der Muslime nicht die notwendige Zeit einräumt, den Gesetzesentwurf gründlich zu überprüfen, sondern unter Zeitdruck den Entwurf durchzwingt.

Dieser Umgang der Bundesregierung mit der Führung der IGGiÖ stellt eine grobe Verletzung des üblichen Umgangs mit einer anerkannten Religionsgesellschaft dar. Es ist nachvollziehbar, dass viele Teile der muslimischen Gemeinschaft Österreichs sich dadurch vor den Kopf gestoßen und verunsichert fühlen.

Da die Bundesregierung der Repräsentant der Mehrheitsgesellschaft ist, hat sie die Pflicht die Minderheiten und deren Rechte zu schützen. Würde sie das verabsäumen, so würde sie auch eine Verletzung des Völkerrechts begehen.
All das erweckt bei den Muslimen den Eindruck, dass man versucht, sie politisch zu instrumentalisieren und für Stimmenfang für kommende Wahlen zu verwenden.

Dies umso mehr, als nach einer ersten Prüfung die nun vorgelegte Version zwar einige Adaptionen enthält. Allerdings bleibt die Regierung – wie sie selbst nach außen kommuniziert – „auf Kurs“. Damit unterstreicht sie selbst, dass sie an wesentlichen Punkten, die seitens der Muslime und anerkannter Experten als Zeichen der Ungleichbehandlung und mangelnden Vertrauens gewertet werden, festhält.

Daher weisen die muslimischen Dachverbände darauf hin, dass die ablehnende Stellungnahme des Obersten Rates der IGGiÖ zum ersten Entwurf für uns immer noch Gültigkeit hat. Im Einzelnen sind für uns folgende Punkte untragbar:
– Das Gesetz ist auch nach der Einarbeitung eines speziellen Teils für die IGGiÖ immer noch ein Gesetz im Plural. Da weitere eventuell zu gründende islamische Religionsgesellschaften mitgedacht werden, bringt dies massive Nachteile für die seit 1912 bestehende Islamische Glaubensgemeinschaft mit sich. So werden am Anfang Versagungsgründe und die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit ausgeführt, die dem Bundeskanzler weitreichende Eingriff- und Kontrollrechte einräumen, wobei die Gründe zu einer Aufhebung so schwammig formuliert sind, dass hier keine Rechtssicherheit besteht.

– Weiterhin besteht eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten, sowohl bei den Bestimmungen zur Qualifikation der SeelsorgerInnen, als – wesentlich folgenreicher – bei der Weise, wie den Muslimen eine komplette Neustrukturierung abverlangt wird und damit die gerade reformierten Statuten der IGGiÖ, die sich inzwischen in der Praxis bewährt haben, einer aufgezwungenen Anpassung bedürfen. Das bringt auch den für nächstes Jahr anstehenden Wahltermin in Schwierigkeiten.

– Die zu gründende theologische Fakultät wird im allgemeinen Teil und nicht im spezifisch für die IGGiÖ vorgesehenen behandelt, was zukünftige Probleme vorprogrammiert. Außerdem fehlt eine ausdrückliche Bestimmung im eigentlichen Text (nicht ausgelagert in die Erläuterungen) zu der erforderlichen Mitgliedschaft des Lehrpersonals bei der IGGiÖ.

– Die Bestimmungen hinsichtlich des Verbots von Auslandsfinanzierung bilden weiterhin eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften

– Trotz einiger Bemühungen zur Klarstellung, die sich vor allem in den Erläuterungen finden, trägt der Entwurf immer noch Züge von generellem Misstrauen gegen Muslime.

Abgesehen von den juristisch nachweisbaren Punkten, in denen Muslime schlechter gestellt werden, kann das Gesetz in der jetzigen Form keineswegs die tiefe emotionale Verbundenheit mit Österreich bewirken, wie es das Anerkennungsgesetz von 1912 ermöglichte. Österreich begibt sich damit nach wie vor in Gefahr seinen Modellcharakter im Umgang mit dem Islam zu verlieren.

Natürlich werden die Muslime von den Rechten, die ihnen in der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung stehen, Gebrauch machen, ihre Grundrechte und die Rechtmäßigkeit des Islamgesetzes einzufordern.
In dieser entscheidenden Phase für die Zukunft der Muslime in Österreich ist unsere innere Einheit in der Vielfalt der muslimischen Vereinslandschaft unsere größte Stärke.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich und ihre Organe waren und sind dabei für uns unsere offizielle Organisation zur Vertretung der religiösen Anliegen der Muslime.

1. ATIB Türkisch Islamische Union (64 Moscheengemeinden und NGOs)
2. Islamische Föderation in Wien (59 Moscheengemeinden und NGOs)
3. Union islamischer Kulturzentren (43 Moscheengemeinden und NGOs)
4. IZBA Verband Bosniakisch -Islamischen Vereine in Österreich (41 Moscheengemeinden und Bangladeschisches Islamisches Kulturzentrum
5. Koordinierungsrat der Ägyptischen Gemeinde in Österreich(17 Moscheengemeinden und NGOs)
6. Islamische Vereinigung Ahl-ul-beyt Österreich, Verband für schiitische Vereine (12 Moscheen)
7. Türkisch-Österreichische Föderation (23 Moscheengemeinden und NGOs)
8. Union Albanischer Muslime in Österreich (12 Moscheengemeinden und NGOs)
9. Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen
10. Liga Kultur – Verein zur Förderung des Kulturellen Austauschs und der Integration
Rückfragen & Kontakt:

Yakup Gecgel
06606871680

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150227_OTS0088/gestatten-muslim-strassenaktion-der-islamischen-foederation-in-wien