Wien (OTS) – Durch die Veranstaltung dieser Pressekonferenz wollen wir unsere Unterstützung der IGGiÖ gegenüber in ihrer Ablehnung des Entwurfs des Islamgesetzes, welche in der Pressekonferenz vom 5.11.2014 Veröffentlichung fand, ausdrücken.
Als Dachverbände, Moscheengemeinden und Fachverbände tragen wir in der geistigen und sozialen Betreuung sowie Unterstützung der Muslime bei der Bewältigung des Alltagslebens eine große Verantwortung. Durch die offizielle Anerkennung des Islam durch das Islamgesetz von 1912 und vereint in der IGGiÖ ist es uns möglich, uns positiv in die Gesellschaft einzubringen.
In diesem Sinn und unter dem Aspekt der positiven Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft, als auch dem Respekt der geltenden Verfassung und Gesetze, sind die Muslime zu einem festen Bestandteil der österreichischen Gesellschaft geworden.
Der Entwurf des Islamgesetzes hat bei uns Muslimen aber auch bei vielen Nichtmuslimen große Betroffenheit und tiefe Besorgnis ausgelöst, da der Entwurf:
1. in vielen Punkten durch Verletzung des Paritätsprinzips
verfassungswidrig ist,
2. die Muslime unter Generalverdacht stellt und
3. dem Staat die Möglichkeit des direkten Eingriffs in die inneren
Angelegenheiten der Glaubensgemeinschaft der Muslime bietet.
Befremdend ist für uns auch der Umstand, dass die Regierung für verschiedene Religionsgemeinschaften (islamische Glaubensgemeinschaft und islamisch-alevitische Glaubensgemeinschaft) ein Gesetz (Islamgesetz) beschließen will. Auch das stellt eine Verletzung des Paritätsprinzips dar, denn es gibt kein ähnliches Gesetz für Christen oder andere Religionsgemeinschaften.
Auch der Übergang von unabhängigen und eigenständigen islamischen Vereinen in Kultusgemeinden der IGGiÖ sollte ohne deren Auflösung vonstatten gehen.
Darüber hinaus gehört die innere Gestaltung der islamischen Glaubensgemeinschaften zu den inneren Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft und sollte dieser überlassen sein. Denn die Trennung zwischen Staat und Religion erfordert, dass die Gesetze betreffend der Religionsgemeinschaften ausschließlich der Regelung der Außenverhältnisse der betreffenden Religionsgemeinschaft dienen.
In den gleichen Rahmen fällt auch das Verbot der Auslandsfinanzierung. Auch das stellt einen direkten Eingriff in die inneren Angelegenheiten der IGGiÖ dar.
Aus diesem Grund lehnen wir den Entwurf ab.
Unterzeichnende Vereine in alphabetischer Reihenfolge:
1. ATIB Türkisch Islamische Union (64 Moscheengemeinden und NGOs)
2. Bangladeschisches Islamisches Kulturzentrum
3. Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen
4. Islamische Föderation in Wien (59 Moscheengemeinden und NGOs)
5. Islamische Vereinigung Ahl-ul-beyt Österreich, Verband für schiitische Vereine
6. Islamische Vereinigung in Österreich
7. IZBA Verband Bosniakisch -Islamischen Vereine in Österreich (41 Moscheengemeinden und NGOs)
8. Koordinierungsrat der Ägyptische Gemeinde in Österreich(17 Moscheengemeinden und NGOs)
9. Liga Kultur – Verein zur Förderung des Kulturellen Austauschs und der Integration
10. Türkisch-Österreichische Föderation (23 Moscheengemeinden und NGOs)
11. Union Albanischer Muslime in Österreich (12 Moscheengemeinden undNGOs)
12. Union islamischer Kulturzentren in Österreich (47 Moscheegemeinden und NGOs )
Rückfragen & Kontakt:
Yakup Gecgel
0660/6871680