Der Oberste Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gibt gemäß Artikel 20 Abs. 3, 4 und Artikel 47 Abs. 1, 2 und Artikel 50 Abs. 1, 2 Verf. IGGiÖ in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1, 9, 11 und Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1, 3, 4 Wahlordnung der IGGiÖ, bekannt:
a) Registrierungsfristen und Termine für die Wahlen der Gemeindedelegierten zu Gemeindeversammlungen der Islamischen Religionsgemeinden Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und St. Pölten:
1. Registrierungsfrist für die von der IGGiÖ anerkannten Moscheen und Fachvereinigungen und für die wahlberechtigten Mitglieder der vorstehend erwähnten IRGn, die keiner registrierten Moschee oder Fachvereinigung angehören: 01.08.2010 – 26.09.2010
2. Die Erstellung der Wählerlisten für alle wahlberechtigen Mitglieder der vorstehend erwähnten IRGn: 27.09.2010 – 24.10.2010
3. Wahltermine:
1. IRG – Klagenfurt: Sonntag, 21.11.2010 von 09:00 – 17:00 Uhr
2. IRG – Salzburg: Sonntag, 28.11.2010 von 09:00 – 17:00 Uhr
3. IRG – Graz + IRG – St. Pölten: Sonntag, 05.12.2010 von 09:00 – 17:00 Uhr
4. IRG – Innsbruck + IRG – Linz : Sonntag, 12.12.2010 von 09:00 – 17:00 Uhr
5. IRG – Bregenz + IRG – Eisenstadt: Sonntag, 19.12.2010 von 09:00 – 17:00 Uhr
b) Registrierungsfristen und Termine für die Wahl der Gemeindedelegierten zur Gemeindeversammlung der Islamischen Religionsgemeinde Wien:
1. Registrierungsfrist für die von der IGGiÖ anerkannten Moscheen und Fachvereinigungen u. für die wahlberechtigten Mitglieder der IRG – Wien, die keiner registrierten Moschee oder Fachvereinigung angehören: 03.01.2011 – 27.02.2011
2. Die Erstellung der Wählerlisten für alle wahlberechtigten Mitglieder der IRG – Wien: 28.02.2011 – 27.03.2011
3. Wahltermin für die IRG – Wien: Sonntag, 17.04.2011 von 09:00 – 17:00 Uhr
c) Aktives und passives Wahlrecht: Aktiv wahlberechtigt sind Muslime, die Mitglieder der betreffenden IRG sind, das 14. Lj vollendet haben, im Sprengel der IRG durch mehr als 1 Jahr ihren Hauptwohnsitz haben, im Mitgliedsregister der IRG registriert sind und den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 20 EUR für Personen, die 14-16 Jahre alt sind und 40 EUR, für Personen, die älter als 16 Jahre sind, bis zum Stichtag 26.09.2010 für alle IRGn außer der IRG – Wien und für die IRG – Wien bis zum Stichtag 27.02.2011 entrichtet haben.
Passiv wahlberechtigt sind aktiv Wahlberechtigte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
*Kandidaten, die sich zur Wahl in einer Moschee oder Fachvereinigung stellen, müssen ihre Kandidatur dem Vorstand der Moschee oder Fachvereinigung spätestens 14 Wochentage vor dem Wahltermin bekannt geben.
*Kandidaten, die sich in einem Wahllokal, das für Moscheen und Fachvereinigungen unabhängige Mitglieder einer IRG bestimmt ist, zur Wahl stellen, müssen ihre Kandidatur dem Obersten Rat spätestens 10 Wochentage vor dem Wahltermin bekannt geben.
d) Mitzubringen am Wahltag: 1. Amtlicher Lichtbildausweis, 2. Meldezettel, 3. Zahlungsbeleg.