Im Namen der Islamischen Föderation in Wien möchten wir unsere Empörung über die Aussagen von der SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas zum Ausdruck bringen.
Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watchhat in diesem Jahr in einer Aussendung bekannt gegeben, dass ein Kopftuchverbot die Menschenrechte verletzt und muslimische Frauen diskriminiert.
Im Abschnitt I, Artikel 9 der EMRK heißt es über die Grundrechte der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit:
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
Der Islam hat in Österreich den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zurückgehend auf das Islamgesetz aus dem Jahre 1912. In einem Erlass des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus dem Jahre 2004 heißt es sinngemäß, dass es „außerkirchlichen Stellen“ nicht zusteht, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, da dies gesetzwidrig ist.Die Freiheit eines Einzelnen, kann da aufhören, wo die Freiheit des Nächsten gefährdet wird. Welche Freiheiten Dritter können gefährdet werden, wenn sich eine Muslima für eine Kopfbedeckung entscheidet?
Für die Aus- und Weiterbildung der Frau ist das Kopftuch kein Hindernis, wohl aber ein Kopftuchverbot und ein Verbot in der Modernen Aufklärung?? Nun stellt sich die Frage, ob ein Verbot die Ungleichbehandlung löst??? Natürlich haben wir Verständnis für Rudas Aussagen, da man sich der Islamfeindlichkeit und Islamophobie rechtpopulistischer Parteien anpassen muss. Diese Vorbereitung für anstehende Wahlen zum Gemeinderat und der Wirtschaftkammer, werden ÖsterreicherInnen mit muslimischem Hintergrund bei der Stimmabgabe entsprechend honorieren.