Antwort auf Presseerklärung Kickls – 4.11.09
In der Islamischen Föderation Wien wundert man sich, warum der Generalsekretär der FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl der Meinung sei, quasi Teile des österreichischen Staatsgrundgesetzes außer Kraft setzen zu können.
Dass ausgerechnet der Nationalratsabgeordnete Kickl den Artikel 14 Abs 1 des österreichischen Staatgrundgesetzes, beziehungsweise Art 9 des MRK nicht zur Kenntnis nimmt, ist ein demokratiepolitisch bedenkliches Signal.
Das österreichische Staatsgrundgesetz schützt die Rechte seiner BürgerInnen, die Kickl in Abrede zu stellen scheint. Zweifelsohne ist Österreich noch immer eine säkulare, demokratische Republik, in der Religion und Staat voneinander getrennt sind, das gilt auch in Bezug auf Forderungen wie sie Kickl aufstellt.
Noch vor kurzem haben sich die Kirchen gegen die politische Vereinnahmung religiöser Symbole durch die FPÖ gestellt. Nun stellen wir fest, dass die Errungenschaft der Aufklärung, dazu gehört Religionsfreiheit und eine Trennung von Religion und Staat, vom Generalsekretär der FPÖ in Abrede gestellt werden.
Genauso wie Rudas ignoriert Kickl die Studie der Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch, der die Diskriminierung von Frauen durch Kopftuchverbote beklagt. Dass Kickl den Gedanken ablehnt, mit denen zu sprechen, welche ein Kopftuchverbot aus der Gesellschaft ausschließt, erscheint bei seiner Haltung zum österreichischen Staatsgrundgesetzt nicht weiter verwunderlich.
Die Islamische Föderation Wien bittet Kickl zu einem Diskurs auf Basis österreichischer Gesetze zurückzukehren.